Tipps für Verhandlungen mit dem Betriebsrat
Laut Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmenden geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden. Diesen Pflichten geht der Betriebsrat auch nach, wenn es um die Planung und Einführung einer neuen HR Software geht. In Bezug auf die digitale Personalakte hat der Betriebsrat in Deutschland bestimmte Rechte und Pflichten. Diese sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgelegt.
Gemäß § 80 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat das Recht, die Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die für die Verarbeitung, Speicherung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten genutzt werden, mitzubestimmen. Dies gilt auch für die digitale Personalakte. Der Betriebsrat hat daher ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um die Einführung, Anwendung und Änderung der digitalen Personalakte geht.
Nach § 80 Abs. 2 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes hat der Betriebsrat das Recht auf Einsicht in die digitale Personalakte, sofern dies für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Er darf dabei aber nur diejenigen Informationen einsehen, die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben relevant sind.
Um eine reibungslose Einführung zu gewährleisten, ist es wichtig, dass der Betriebsrat frühzeitig und umfassend in den Entscheidungsprozess einbezogen wird. Vor der Einführung einer digitalen Personalakte sollte eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden, die unter anderem folgende Punkte enthalten kann:
• Geltungsbereich
• Genaue Beschreibung der neu eingeführten Software
• Datenschutz
• Rechte der Arbeitnehmenden
• Rechte des Betriebsrats
• Konfliktregelungen
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Inhalte des Whitepapers:
- Notwendigkeit der Software
- Arbeits- und Datenschutz
- Bestandteile einer Betriebsvereinbarung
- Kooperation als Schlüssel zur Akzeptanz