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A1-Bescheinigung – Kein administrativer Stolperstein

Wer sich seit 1. Januar 2019 beruflich ohne A1-Bescheinigung im Ausland aufhält ist rechtlich gesehen nicht astrein unterwegs. Denn dieser Nachweis zur Sozialversicherung darf bei beruflichen Aufenthalten im Ausland nicht fehlen!

Fakten zur A1-Bescheinigung

Etwa 118 Millionen Mal verreisen die Deutschen im Jahr dienstlich – meist für einen Tag oder kürzer. In Zeiten von Corona sind die Auslandsdienstreisen zwar viel seltener, aber es gibt auch eine Zeit nach der Pandemie und grenzüberschreitende Business-Beziehungen nehmen immer weiter zu. Würde die Personalabteilung jedes Mal eine neue Anfrage bekommen, wenn ein Mitarbeiter eine aktuelle A1-Bescheinigung benötigt, würde das enorme interne Ressourcen verschwenden. Es ist also wichtig, HR-Dokumente wie die A1-Bescheinigung jedem Mitarbeiter digital und zu jeder Zeit frei zugänglich zur Verfügung zu stellen. So kann sich ein Mitarbeiter selbst für eine kurzfristige Dienstreise seine aktuelle A1-Bescheinigung selbstständig aus SAP SuccessFactors oder SAP HCM herunterladen. Diese kann der Mitarbeiter sowohl ausgedruckt als auch in digitaler Form mit sich tragen und den zuständigen Behörden bei Bedarf vorzeigen. So wird die Personalabteilung entlastet und die Mitarbeiterzufriedenheit steigt.

Was ist die A1-Bescheinigung?

Bei der A1-Bescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung, die ein Arbeitgeber immer dann bei der zuständigen Krankenkasse des jeweiligen Mitarbeiters beantragen muss, wenn er einen seiner Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen EU-Staat bzw. einen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in die Schweiz entsendet. Damit erhält der Arbeitnehmer die Erlaubnis, in einem anderen Staat versichert zu sein als in dem Staat, in dem er aktuell arbeitet.

Wie lange ist eine A1-Bescheinigung gültig?

Eine A1-Bescheinigung kann für eine Dauer von maximal 24 Monaten, im Rahmen der Ausnahmegenehmigungen bis zu fünf Jahren, erstellt werden. Sie kann um weitere drei Jahre verlängert werden.

Für welche Länder wird eine A1-Bescheinigung benötigt?

Dienstreisende, Grenzgänger, Entsendete oder Selbstständige brauchen immer eine aktuelle A1-Bescheinigung, wenn sie grenzüberschreitend innerhalb der EU oder in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz arbeiten. Auch wenn es sich um einen kurzfristigen Aufenthalt handelt.

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